Art. 2 SN-10559Sechstes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-5614Fünftes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Finanzausgleichsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…
Art. 2 SN-12662Achtes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-5401Drittes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Finanzausgleichsgesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…
Art. 2 SN-5403Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Finanzausgleichsgesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…