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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Freistellungen von kommunalwirtschaftsrechtlichen Genehmigungspflichten (Kommunalfreistellungsverordnung – KomFreiVO) vom 12. Dezember 1996 (SächsGVBl. S. 499), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. August 2009 (SächsGVBl. S. 506), wird wie folgt geändert:
In § 1 wird das Wort „Rechtsgeschäfte“ durch das Wort „Leasingverträge“ ersetzt.
§ 2 wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 2 Genehmigungsfreistellung von Leasingverträgen“.
Absatz 2 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „25 000 Euro“ wird durch die Angabe „33 000 Euro“ ersetzt.
Die Angabe „35 000 Euro“ wird durch die Angabe „46 000 Euro“ ersetzt.
Die Angabe „50 000 Euro“ wird durch die Angabe „65 000 Euro“ ersetzt.
Die Angabe „75 000 Euro“ wird durch die Angabe „98 000 Euro“ ersetzt.
Die Angabe „125 000 Euro“ wird durch die Angabe „163 000 Euro“ ersetzt.
Die Angabe „250 000 Euro“ wird durch die Angabe „325 000 Euro“ ersetzt.
In Absatz 2 Nummer 2 wird die Angabe „250 000 Euro“ durch die Angabe „325 000 Euro“ ersetzt.
Die §§ 3 und 4 werden aufgehoben.
§ 5 wird § 3 und im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „Die Freistellungen nach §§ 2 und 3 gelten“ durch die Angabe „Die Freistellung nach § 2 gilt“ ersetzt.
§ 6 wird § 4.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.