Art. 2 SN-18159Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Justizgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…
Art. 4 SN-17098Gesetz zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes und des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen
Das Staatsministerium der Justiz kann jeweils den Wortlaut des Sächsischen Justizgesetzes und des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen in der vom…
Art. 4 SN-12711Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Änderung der Sächsischen Justizorganisationsverordnung und zur Aufhebung einer weiteren Verordnung
Das Staatsministerium der Justiz und für Europa kann den Wortlaut der Sächsischen Justizorganisationsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an…
Art. 2 SN-17738Fünfte Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut der Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden…
Art. 4 Abs. 2 SN-16771Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes und anderer Gesetze
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…