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Andere Länder können diesem Staatsvertrag nach Anhörung der vertragsschließenden Länder beitreten. Der Beitritt erfolgt durch die schriftliche Erklärung des Beitritts gegenüber dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und – soweit erforderlich – mit Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaft des beitretenden Landes. Über den Eingang der Beitrittserklärung unterrichtet das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die übrigen Länder.
Für das beitretende Land treten die Regelungen dieses Staatsvertrages am Tag nach dem Eingang der Beitrittserklärung und gegebenenfalls der Anzeige der Zustimmung seiner gesetzgebenden Körperschaft beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Von dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Beitritts an nimmt das beigetretene Land an dem Kostenausgleich teil.
Im Falle des Beitritts eines Landes wird die Bezeichnung des gemeinsamen Prüfungsamtes um den Namen des beitretenden Landes ergänzt. Für das Land Baden-Württemberg: In Vertretung des Ministerpräsidenten Der Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll Für das Land Berlin: In Vertretung des Regierenden Bürgermeisters Die Senatorin für Justiz Gisela von der Aue Für das Land Brandenburg: In Vertretung des Ministerpräsidenten Die Ministerin der Justiz Beate Blechinger Für die Freie Hansestadt Bremen: Der Senator für Justiz und Verfassung Jens Böhrnsen Für die Freie und Hansestadt Hamburg für den Senat Präses der Justizbehörde Carsten Lüdemann Für das Land Hessen: In Vertretung des Ministerpräsidenten Der Hessische Minister der Justiz Jürgen Banzer Das Land Mecklenburg Vorpommern: Endvertreten durch den Justizminister Uta-Maria Kuder Für das Land Niedersachsen: In Vertretung des Ministerpräsidenten Die Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann Für das Land Nordrhein-Westfalen: In Vertretung des Ministerpräsidenten Die Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter Für das Land Rheinland-Pfalz: In Vertretung des Ministerpräsidenten Der Minister der Justiz Dr. Heinz Georg Bamberger Für das Saarland: In Vertretung des Ministerpräsidenten Der Minister für Justiz, Gesundheit und Soziales Josef Hecken Für das Land Sachsen-Anhalt: In Vertretung des Ministerpräsidenten Die Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Angela Kolb Für das Land Schleswig-Holstein Für den Ministerpräsidenten Minister für Justiz, Arbeit und Europa Uwe Döring
Andere Länder können diesem Staatsvertrag nach Anhörung der vertragsschließenden Länder beitreten. Der Beitritt erfolgt durch die schriftliche Erklärung des…
Andere Länder können diesem Vertrag beitreten. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung des Beitritts gegenüber dem Justizministerium Baden-Württemberg…
Ein Beitritt zu diesem Staatsvertrag erfolgt durch schriftliche Erklärung des Beitritts gegenüber der Staatskanzlei der oder des jeweiligen Vorsitzenden der…
Die Regelungen dieses Vertrags treten für das beitretende Land am Tage nach dem Eingang der Beitrittserklärung beim Hessischen Ministerium der Justiz, für…
Andere Länder können diesem Vertrag beitreten. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung des Beitritts gegenüber der Staatskanzlei des Landes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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