Art. 4 Abs. 1 SN-21289Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung von Rechtsnormen von Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2025
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 3 SN-19593Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nummer 4, 6 und 7 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in…
Art. 4 Abs. 1 SN-19683Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung von Rechtsnormen für Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2022
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 4 SN-20179Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Umsetzung der Neuregelungen bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Sätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Buchstabe b und c…
Art. 4 Abs. 1 SN-20143Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung von Rechtsnormen für Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2023
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft.