§ 50 Abs. 1 SVVollzG NRWGesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen
Die Untergebrachten werden dazu angeregt, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Es sind insbesondere Angebote zur kulturellen Betätigung sowie Bildungsangebote…
§ 12 Abs. 2 AHaftVollzG NRWGesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen
Den Untergebrachten soll ausreichende sportliche Betätigung sowohl im Außenbereich als auch in den Gebäuden einer Einrichtung ermöglicht werden.
§ 59 Abs. 1 SächsSVVollzGSächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
Die Untergebrachten erhalten Gelegenheit und Anregung, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Die Anstalt hat insbesondere Angebote zur sportlichen und…
§ 26 SUVollzGGesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Saarland (Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SUVollzG) Vom 1. Juli 2009*
Zur Freizeitgestaltung sind geeignete Angebote vorzuhalten. Insbesondere sollen Sportmöglichkeiten und Gemeinschaftsveranstaltungen angeboten werden.
§ 26 SächsUHaftVollzGSächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
Zur Freizeitgestaltung sind geeignete Angebote vorzuhalten. Insbesondere sollen Sportmöglichkeiten, Gemeinschaftsveranstaltungen und eine Bücherei angeboten…