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Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. Februar 2019 in Kraft.
Artikel 1 Nummer 21 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Dresden, den 31. Januar 2019 Der Staatsminister der Finanzen Dr. Matthias Haß
Artikel 2 und 5 treten am 1. Januar 2020 in Kraft.
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 2. Februar 2017 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am 1. April 2026 in Kraft. Dresden, den 16. März 2026 Die Staatsministerin der Justiz Prof. Constanze Geiert
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. Dresden, den 30. April 2024 Der Staatsminister der Finanzen Hartmut Vorjohann
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. Februar 2017 in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.