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Die Förderzuständigkeitsverordnung SMK in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2017 (SächsGVBl. S. 425) wird wie folgt geändert:
§ 2 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 3 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt:
„4. Maßnahmen zur Förderung der Beruflichen Orientierung für Schüler mit Ausnahme von Maßnahmen nach Nummer 5 und“. cc) Die bisherige Nummer 4 wird Nummer 5 und das Wort „Berufsorientierung“ wird durch die Wörter „Beruflichen Orientierung“ ersetzt.
In Absatz 2 werden die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur“ durch die Wörter „das Landesamt für Schule und Bildung“ und die Angabe „Nummer 3“ durch die Wörter „Nummer 3 und 4“ sowie die Angabe „Nummer 4“ durch die Angabe „Nummer 5“ ersetzt.
In § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 werden die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur“ jeweils durch die Wörter „das Landesamt für Schule und Bildung“ ersetzt.
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