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Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 698), das zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130) geändert worden ist, außer Kraft.
Artikel 3 tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. Dresden, den 5. April 2019 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Oliver Schenk Der Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller Der Staatsminister der Justiz Sebastian Gemkow Der Staatsminister der Finanzen Dr. Matthias Haß Der Staatsminister für Kultus Christian Piwarz Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Dr. Eva-Maria Stange Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Thomas Schmidt
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