Art. 4 Abs. 1 SN-9341Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie zur Änderung des Sächsischen Krebsregisterausführungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem…
Art. 2 SN-21508Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes (SächsJAG)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 25. Mai 2025 Der Landtagspräsident Alexander Dierks Der Ministerpräsident Michael…
Art. 2 Abs. 1 SN-17215Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 3 SN-18159Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 3. Mai 2019 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael…
Art. 5 Abs. 1 SN-18351Gesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.