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Der Vertrag wird wie folgt geändert:
Artikel 4 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„Zur Erhaltung und Pflege des jüdischen Lebens in Sachsen beteiligt sich der Freistaat an den laufenden Ausgaben der Jüdischen Glaubensgemeinschaft in Sachsen für deren religiöse und kulturelle Bedürfnisse sowie deren Verwaltung ab dem Jahr 2019 mit einem Gesamtbetrag von jährlich 1 070 000 Euro. Dieser Betrag schließt die Personal- und Sachkosten für die rabbinischen Belange ein.“
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