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Die Sächsische Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung vom 7. Juli 2017 (SächsGVBl. S. 387) wird wie folgt geändert:
§ 1 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 4 wird nach dem Wort „Regelstundenmaß“ die Angabe „(§ 2)“ eingefügt.
In Absatz 3 wird vor den Wörtern „nachgeordnete Behörde“ das Wort „ihm“ eingefügt.
Folgender Absatz 4 wird angefügt:
„(4) Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte können in der Summe ihrer Tätigkeiten nur entsprechend dem Verhältnis von ermäßigter Arbeitszeit zu Vollbeschäftigung zur Dienstleistung herangezogen werden.“
§ 2 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 Nummer 3 zweiter Teilsatz wird das Wort „Unterrichtstunden“ durch das Wort „Unterrichtsstunden“ ersetzt und werden jeweils die Wörter „den Jahrgangsstufen 11 und 12“ gestrichen.
Absatz 2 Nummer 5 wird wie folgt gefasst: „5. Berufsbildenden Schulen 26 Unterrichtsstunden,“
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
Im Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „Sportlehrer“ durch das Wort „Lehrkräfte“ ersetzt.
In Nummer 2 werden die Wörter „den Jahrgangsstufen 11 und 12“ gestrichen.
Absatz 4 wird wie folgt geändert:
In Nummer 3 wird die Angabe „22“ durch die Angabe „21“ ersetzt.
In Nummer 4 wird das Wort „Höheren“ gestrichen.
In Nummer 5 wird das Wort „Höherem“ gestrichen.
Absatz 5 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird das Wort „Berufsbildenden“ durch das Wort „berufsbildenden“ ersetzt und werden die Wörter „zum Beispiel“ gestrichen.
Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Entscheidung trifft der Schulleiter unter Beteiligung des örtlichen Personalrats.“ cc) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Eine länger als zwei Wochen dauernde Überschreitung um wöchentlich mehr als sechs Unterrichtsstunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der Lehrkraft erfolgen.“
In § 3 Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 83“ durch die Angabe „§ 166“ ersetzt.
§ 4 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „ Wochenstunden“ durch das Wort „Unterrichtsstunden“ ersetzt.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird das Wort „beruflichen“ durch das Wort „Beruflichen“ ersetzt.
In Satz 2 Nummer 1 Satz 4 wird das Wort „beruflichen“ durch das Wort „Beruflichen“ ersetzt.
In Satz 2 Nummer 4 Satz 1 werden die Wörter „Lehramtsanwärter oder“ gestrichen.
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„1. Fachberater erhalten bis zu sechs Anrechnungsstunden.“ bb) In Nummer 4 wird das Wort „vier“ durch das Wort „sechs“ ersetzt und die Wörter „pro Woche“ gestrichen. cc) Nummer 6 wird wie folgt geändert: aaa) In Satz 1 werden die Wörter „je Woche“ gestrichen. bbb) In Satz 2 werden die Wörter „einer Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur“ durch die Wörter „im Landesamt für Schule und Bildung“ ersetzt und die Wörter „pro Woche“ gestrichen.
§ 5 wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 5 Schulversuche und besondere Arbeitszeitmodelle“.
Im Wortlaut werden nach dem Wort „Zur“ die Wörter „Durchführung von Schulversuchen im Sinne des § 15 Absatz 1 des Sächsischen Schulgesetzes,“ eingefügt.
Die Anlage 1 Nummer 4 wird wie folgt geändert:
Im Wortlaut vor der Tabelle wird das Wort „Berufsbildende“ durch das Wort „berufsbildende“ ersetzt.
In Satz 3 wird das Wort „beruflichen“ durch das Wort „Beruflichen“ ersetzt.
In Anlage 2 Nummer 2 Buchstabe b Wortlaut vor der Tabelle werden die Wörter „für das Höhere Lehramt“ gestrichen.
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