Art. 3 SN-18694Verordnung des Staatsministeriums für Kultus zur Flexibilisierung der Lehramtsprüfungen im Freistaat Sachsen
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 15. Mai 2020 in Kraft. In Artikel 1 treten Nummer 1, 3, 4, 5, 6 sowie 7 mit Ablauf des 31. Dezember 2020 und Nummer 2 und…
Art. 3 SN-21241Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Sächsischen Heilfürsorgeverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sächsische Heilfürsorgeverordnung vom 20. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 86)…
§ 33 Abs. 1 VAP2.2-Feu NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Ausbildung und…