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Das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst“ vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782, 793) wird wie folgt geändert:
In § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.
In § 3 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 1 und § 6 Absatz 1 werden jeweils nach den Wörtern „Staatsministerium für“ die Wörter „Energie, Klimaschutz,“ eingefügt.
In § 4 Absatz 1 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „und aus dem Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 51 927 000 Euro.“ ersetzt.
§ 8 wird wie folgt gefasst:
„§ 8 Abwicklung Der Fonds wird zum 31. Dezember 2022 aufgelöst.“
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