Art. 1 Abs. 4 Nr. 25 Buchst. c SN-10399Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Kommunalkassenverordnung
Nummer 8.1 wird wie folgt gefasst: „8.1 Unbare Zahlungen: die, auch mittels Geldkarten, Debitkarten, Kreditkarten oder Lastschriftverfahren bewirkten,…
§ 40 Nr. 8 SN-1923Begriffsbestimmungen
Zahlungsverkehr: 8.1 Unbare Zahlungen: die, auch mittels Geldkarten, Debitkarten, Kreditkarten oder Lastschriftverfahren bewirkten, Überweisungen oder…
§ 70 LHOGesetz Nr. 938 betreffend Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) Vom 3. November 1971 in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1999
Zahlungen dürfen nur von Kassen und Zahlstellen angenommen und geleistet werden. Die Anordnung der Zahlung muss durch das zuständige Ministerium oder die von…
§ 70 NRW-27976Landeshaushaltsordnung (LHO)
Zahlungen dürfen nur von Kassen und Zahlstellen angenommen oder geleistet werden. Die Anordnung der Zahlung muss durch das zuständige Ministerium oder die von…
§ 70 BHOBundeshaushaltsordnung
Zahlungen dürfen nur von Kassen und Zahlstellen angenommen oder geleistet werden. Die Anordnung der Zahlung muß durch das zuständige Ministerium oder die von…