§ 35 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b SN-1923Zahlungsverkehr durch Dritte
die Auszahlungsnachweise für die einzelnen Auszahlungen der Gemeinde als Belege überlässt oder ihr schriftlich bestätigt, dass die Zahlungen auftragsgemäß…
§ 8 Abs. 2 SVRVVerordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung
Über jede Auszahlung, die durch Übergabe von Zahlungsmitteln geleistet wird, ist eine Quittung zu verlangen.
Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 SN-10399Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Kommunalkassenverordnung
bei unbaren Zahlungen am Tag, an dem die Gemeindekasse von der Gutschrift Kenntnis erhält oder ein übersandter Scheck bei ihr eingeht;
Art. 2 Nr. 5 SN-13863Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
§ 26 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst: „1. bei unbaren Zahlungen am Tag, an dem die Gemeindekasse von der Gutschrift Kenntnis erhält oder ein übersandter…
§ 18 Abs. 2 HWVO NRWVerordnung über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaften der Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Über jede Bareinzahlung ist der Einzahlerin oder dem Einzahler eine Quittung zu erteilen, soweit der Nachweis der Einzahlung nicht in anderer Form…