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Das Zeitbuch und das Hauptbuch sind zum Ende des Haushaltsjahres abzuschließen. Nach dem Abschlussstichtag dürfen nur noch nicht zahlungswirksame Buchungen zur Vorbereitung des Jahresabschlusses und Abschlussbuchungen vorgenommen werden.
Das Zeitbuch und das Hauptbuch sind zum Ende des Haushaltjahres abzuschließen. Nach dem Abschlusstag dürfen nur noch Abschlussbuchungen (§ 40 Nr. 1) vorgenommen…
§ 32 wird wie folgt gefasst: „§ 32 Jahresabschluss Das Zeitbuch und das Hauptbuch sind zum Ende des Haushaltsjahres abzuschließen. Nach dem Abschlussstichtag…
Nach dem Abschluss der Bücher dürfen Einnahmen oder Ausgaben nicht mehr für den abgelaufenen Zeitraum gebucht werden.
Nach dem Abschluss der Bücher dürfen Einnahmen oder Ausgaben nicht mehr für den abgelaufenen Zeitraum gebucht werden.
Nach dem Abschluß der Bücher dürfen Einnahmen oder Ausgaben nicht mehr für den abgelaufenen Zeitraum gebucht werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.