Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für das Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises gelten die Artikel 4a bis 4d der Richtlinie 2005/36/EG und die dazu erlassenen Durchführungsrechtsakte.
Für die Datenverarbeitung gilt Artikel 4e der Richtlinie 2005/36/EG.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.