Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel 2 Nummer 8 ist auf die vor Inkrafttreten dieser Bestimmung gestellten Anträge auf Katastervermessung und Abmarkung nicht anzuwenden.
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. März 2023 in Kraft.
Am 1. Mai 2023 treten folgende Bestimmungen in Kraft:
Artikel 1 Nummer 4
Buchstabe b Doppelbuchstabe bb,
Buchstabe c Doppelbuchstabe aa,
Buchstabe k,
Artikel 2 Nummer 2 und 5.
Dresden, den 25. Januar 2023 Der Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.