§ 13 Abs. 1 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die Gemeinde Schneidenbach wird in die Große Kreisstadt Reichenbach/Vogtl. eingegliedert.
§ 6 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Die Gemeinde Folbern wird in die Stadt Großenhain eingegliedert.
§ 2 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die Gemeinden Leubnitz, Rodau, Rößnitz und Schneckengrün werden zur Gemeinde Leubnitz vereinigt.
§ 22 Abs. 1 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Die Gemeinden Birkwitz-Pratzschwitz und Graupa werden in die Große Kreisstadt Pirna eingegliedert.
§ 18 SN-2005Verwaltungseinheit Großrückerswalde
Die Gemeinde Streckewalde wird in die Gemeinde Großrückerswalde eingegliedert.