§ 32 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Die neugebildeten Gemeinden sind Rechtsnachfolger der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden, die aufnehmenden Gemeinden sind Rechtsnachfolger der…
§ 32 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die neugebildeten Gemeinden sind Rechtsnachfolger der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden, die aufnehmenden Gemeinden sind Rechtsnachfolger der…
§ 30 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Die neugebildeten Gemeinden sind Rechtsnachfolger der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden, die aufnehmenden Gemeinden sind Rechtsnachfolger der…
§ 32 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die neugebildeten Gemeinden sind Rechtsnachfolger der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden, die aufnehmenden Gemeinden sind Rechtsnachfolger der…
§ 34 SächsKomZGSächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
Die neue Gemeinde ist Rechtsnachfolgerin des Verwaltungsverbandes und der Mitgliedsgemeinden.