Art. 1 SN-20990 — Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen (SMR-Förderzuständigkeitsverordnung – SMRFördZuVO) | Junoda
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen (SMR-Förderzuständigkeitsverordnung – SMRFördZuVO)
Zweite Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Übertragung der Zuständigkeiten zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Art. 1 SN-20990
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