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Die Sächsische Straßenverkehrsrechtsverordnung vom 28. April 2021 (SächsGVBl. S. 514), die durch die Verordnung vom 21. Dezember 2022 (SächsGVBl. 2023 S. 35) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nach § 7 wird folgender § 8 eingefügt: „§ 8 Zuständigkeit nach der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist die nach sächsischem Landesrecht zuständige Behörde im Sinne der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung vom 28. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 236).“
Die bisherigen §§ 8 und 9 werden die §§ 9 und 10.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.