Art. 2 SN-21018Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Börsenrechtsdurchführungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 13. August 2024 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig
Art. 2 SN-21051Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Straßenverkehrsrechtsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 16. August 2024 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig
Art. 2 SN-19261Neunte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 21. Juli 2021 Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig
Art. 2 SN-20889Zwölfte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 11. Juni 2024 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig
Art. 2 SN-19234Achte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Verordnung über Feldes- und Förderabgaben
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft. Dresden, den 23. Juni 2021 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig