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Gesetze

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Art. 1 SN-21234 — Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Studienjahr 2025/2026 (Sächsische Zulassungszahlenverordnung 2025/2026 – SächsZZVO 2025/2026) | Junoda