Art. 3 Abs. 1 SN-21636Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung von Rechtsnormen für Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2026
Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. August 2025 in Kraft.
Art. 4 Abs. 2 SN-21289Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung von Rechtsnormen von Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2025
Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. August 2024 in Kraft.
Art. 4 Abs. 2 SN-19683Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung von Rechtsnormen für Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2022
Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. August 2021 in Kraft.
Art. 4 Abs. 2 SN-20143Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung von Rechtsnormen für Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2023
Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. August 2022 in Kraft.
Art. 3 Abs. 1 SN-19262Vierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellenförderverordnung
Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.