Art. 1 SN-21514 — Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Feststellung der Eignung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfungsverordnung – FSPVO) | Junoda
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Feststellung der Eignung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfungsverordnung – FSPVO)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Neuregelung der Feststellungsprüfung
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Art. 1 SN-21514
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