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Gesetze

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Art. 1 SN-21514 — Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Feststellung der Eignung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfungsverordnung – FSPVO) | Junoda