Art. 1 SN-21520 — Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen (SMS-Förderzuständigkeitsverordnung – SMSFördZuVO) | Junoda
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen (SMS-Förderzuständigkeitsverordnung – SMSFördZuVO)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Zuständigkeiten im Bereich von Förderungen
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Art. 1 SN-21520
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