Art. 1 SN-21628 — Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Übertragung von Zuständigkeiten auf die obere Lebensmittelüberwachungsbehörde (Lebensmittelüberwachungs-Zuständigkeitsverordnung – LMÜZuVO) | Junoda
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Übertragung von Zuständigkeiten auf die obere Lebensmittelüberwachungsbehörde (Lebensmittelüberwachungs-Zuständigkeitsverordnung – LMÜZuVO)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Neuregelung der Übertragung von Zuständigkeiten auf die obere Lebensmittelüberwachungsbehörde
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Art. 1 SN-21628
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