Art. 1 SN-21676 — Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke (Sächsische Kommunalpauschalenverordnung – SächsKomPauschVO) | Junoda
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke (Sächsische Kommunalpauschalenverordnung – SächsKomPauschVO)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Neufassung der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Art. 1 SN-21676
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