§ 151 Abs. 2 GenGGesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe…
Art. 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 38 SN-1022Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen
Nach § 45 wird folgender § 45a neu eingefügt: „§ 45a Schutz der Geheimhaltung Wer die Geheimhaltung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3b verletzt, wird mit Freiheitsstrafe…
§ 19 Abs. 2 PublGGesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen
Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe…
§ 35 Abs. 3 SprAuGGesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe…
§ 14 Abs. 2 EWIVAGGesetz zur Ausführung der EWG-Verordnung über die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe…