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Die Landesanstalt kann privaten Rundfunkveranstaltern oder Anbietern von Telemedien digitale drahtlose landesweite, regionale und lokale Übertragungskapazitäten zuweisen.
Die Landesanstalt schreibt die ihr zugeordneten terrestrischen Übertragungskapazitäten für bestimmte Sendegebiete in geeigneter Weise aus. Sie kann dabei bestimmte Programmarten sowie Anforderungen an das Gesamtangebot und die zu nutzende Technik vorgeben. Die Landesanstalt kann ohne Ausschreibung Übertragungskapazitäten an einen zugelassenen Rundfunkveranstalter zuweisen oder für einen zugelassenen Rundfunkveranstalter austauschen, wenn dadurch eine bessere Versorgung im Sinne der Zulassung erreicht wird.
Analog-terrestrische Hörfunkübertragungskapazitäten, die zurückgegeben oder in sonstiger Weise verfügbar werden, werden nicht neu ausgeschrieben. Die Landesanstalt kann solche Kapazitäten an Rundfunkveranstalter vergeben, soweit dies zur Verbesserung der Versorgung im Sinne der Zulassung erforderlich ist und die Zulassung erstmals vor dem 1. Januar 2019 erteilt wurde.
Die Landesanstalt schreibt die ihr zugeordneten terrestrischen Übertragungskapazitäten für bestimmte Sendegebiete in geeigneter Weise aus. Sie kann dabei…
Übertragungskapazitäten können durch die LMS privaten Rundfunkveranstalterinnen oder Rundfunkveranstaltern, Anbietern von Telemedien oder Plattformanbietern…
Dem § 5 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Analog-terrestrische Hörfunkübertragungskapazitäten, die zurückgegeben oder in sonstiger Weise verfügbar werden,…
Übertragungskapazitäten für drahtlose bundesweite Versorgungsbedarfe privater Anbieter können Rundfunkveranstaltern, Anbietern von Telemedien oder Anbietern von…
Übertragungskapazitäten für drahtlose bundesweite Versorgungsbedarfe privater Anbieter können Rundfunkveranstaltern, Anbietern von Telemedien oder Anbietern von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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