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Dieser Staatsvertrag tritt am 31. Dezember 2000 in Kraft, wenn bis dahin die von allen Vertragsländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden in der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinterlegt sind.
Sind bis zum 31. Dezember 2000 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Hinterlegungsstelle eingegangen, so tritt dieser Staatsvertrag unter den Vertragsländern, deren Ratifikationsurkunden bis zum 31. März 2001 bei der Hinterlegungsstelle eingegangen sind, mit Wirkung vom 31. Dezember 2000 in Kraft, wenn zumindest die Urkunden der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bis zum 31. März 2001 vorliegen.
Die Finanzminister der Vertragsländer können den Wortlaut des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband in der vom In-Kraft-Treten dieses Staatsvertrages an geltenden Fassung in den Gesetzblättern der Vertragsländer bekannt machen. Berlin, den 27. September 2000 Für das Land Brandenburg Der Ministerpräsident Dr. Manfred Stolpe Berlin, den 29. September 2000 Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Der Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff Berlin, den 29. September 2000 Für den Freistaat Sachsen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Berlin, den 28. September 2000 Für das Land Sachsen-Anhalt Der Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner
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