Art. 2 Abs. 2 SN-3716Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrenstoffrechts
Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben. Das vorstehende Gesetz wird hiermit…
Art. 2 Abs. 2 SN-3371Gesetz zu dem Abkommen zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade ausländischer Hochschulen und entsprechender ausländischer staatlicher Grade vom 29. Oktober 1992
Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, wird im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht. Das vorstehende Gesetz wird…
Art. 2 Abs. 2 SN-1324Gesetz zum Abkommen über Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten
Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt…
Art. 30In Abs. 1 SN-1684Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist.
Art. 2 Abs. 2 SN-3676Gesetz zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Görlitz
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. Das vorstehende Gesetz…