Art. 3In SN-2340Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser und der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 20. Juli 2000 Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Steffen Flath
Art. 8In SN-2779Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Aufhebung von Rechtsvorschriften
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 29. November 2001 Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Steffen Flath
Art. 3In SN-2475Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen und zur Änderung einer weiteren Verordnung
Diese Verordnung tritt am 31. März 2006 in Kraft. Dresden, den 16. März 2006 Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Stanislaw Tillich
§ 4 SN-3154Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Voraussetzungen und das Verfahren der Zulassung privater Kontrollstellen nach dem Lebensmittelspezialitätengesetz und dem Markengesetz
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 27. November 2000 Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Steffen Flath
Art. 3In SN-1802Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen und zur Änderung einer weiteren Verordnung
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.¹ Dresden, den 21. Dezember 2005 Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Stanislaw Tillich