Art. 3In SN-1505Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Verordnung über das maschinell geführte Grundbuch sowie der Verordnung über Einführung und Führung des maschinell geführten Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregisters
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 6. Juli 2006 Der Staatsminister der Justiz Geert Mackenroth
Art. 3In SN-2819Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und der Verordnung über Feldes- und Förderabgaben
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 8. Februar 2001 Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Kajo Schommer
Art. 4In SN-2714Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Euro-bedingten Änderung von Rechtsverordnungen
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Dresden, den 22. November 2001 Der Staatsminister der Justiz Manfred Kolbe
Art. 4In SN-2760Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums der Jusitz zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung BBergG und der Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Bergwerkseigentum
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 29. Juni 1999 Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Kajo Schommer Der…
Art. 2 SN-3632Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Bergwerkseigentum
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 4. Dezember 1995 Der Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann