Art. 104 Abs. 1 SVerfVerfassung des Saarlandes (SVerf) Vom 15. Dezember 1947
1Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen kann nur durch Gesetz erteilt werden. 2Das Gesetz muss Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung…
Art. 70 NRW-26486Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung kann nur durch Gesetz erteilt werden. Das Gesetz muß Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung…
Art 80 Abs. 1 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt,…
§ 1 SächsVwVorGSächsisches Verwaltungsvorschriftengesetz
Die Verwaltungsvorschriften, die zur Ausführung der Gesetze erforderlich sind, erlässt jeder Staatsminister für seinen Geschäftsbereich. Verwaltungsvorschriften…
§ 52 VVVG SNGesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erlässt durch Rechtsverordnung die zum Vollzug dieses Gesetzes erforderlichen…