§ 4 Abs. 4 RSiedlGReichssiedlungsgesetz
Die Landesregierung kann durch Rechtsverordnung für das Land oder für Teile des Landes die Mindestgröße der Grundstücke, die dem Vorkaufsrecht unterliegen, auf…
§ 18 Abs. 1 InVeKoSVVerordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
Die Mindestgröße einer landwirtschaftlichen Parzelle im Sinne des Artikels 72 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, für die ein Antrag…
Anlage I Kap VI F II Nr. 1 Buchst. a EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
In § 7 Abs. 1 werden die Sätze 2 und 3 wie folgt gefaßt:"Die Länder können abweichend von Satz 1 die Mindestgröße allgemein oder für bestimmte Gebiete höher…
Anhang EV Nr. 1 Buchst. b RSiedlGReichssiedlungsgesetz
Die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 4 setzt voraus, daß eine Genehmigung nach § 2 der Grundstücksverkehrsverordnung vom 15. Dezember 1977 (GBl. I Nr. 5 S.…
§ 3 Abs. 3 GAPInVeKoSVVerordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
Die Mindestgröße einer landwirtschaftlichen Parzelle, für die ein Antrag auf Direktzahlungen gestellt werden kann, beträgt 0,1 Hektar. Abweichend von Satz 1…