§ 3 SN-4968Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 1. August 2003 Regierungspräsidium Dresden Dr. Hasenpflug Der Regierungspräsident
§ 3 SN-4958Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 3. Juli 2002 Regierungspräsidium Dresden Dr. Hasenpflug Regierungspräsident
§ 3 SN-4919Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist in Kraft. Dresden, den 14. Dezember 1998 Regierungspräsidium Dresden Dr. Weidelener…
§ 3 SN-4921Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 23. März 1999 Regierungspräsidium Dresden Dr. Weidelener Regierungspräsident
§ 3 SN-4923Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 20. Mai 1999 Regierungspräsidium Dresden In Vertretung Biele Regierungsvizepräsident