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Die ausgegliederte Fläche hat eine Größe von zirka 20,3 Hektar und betrifft folgende Flurstücke: auf dem Gebiet der Stadt Hohenstein-Ernstthal, Gemarkung Hohenstein: 1225/1 (teilweise), 1226 (teilweise), 1228 (teilweise), 1229, 1230/1 (teilweise), 1231/3, 1231/5, 1232/1, 1232/2, 1233/1, 1234/3, 1235/3; auf dem Gebiet der Gemeinde Bernsdorf, Gemarkung Hermsdorf: 315/4 (teilweise), 315/5 (teilweise).
Die ausgegliederte Fläche ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 11. Juli 2000 (Kartengrundlage: Übersichtsplan der Firmen Logplan Glauchau und SHN Beratende Ingenieure GmbH Chemnitz, Stand: 15. Juni 2000) im Maßstab 1 : 2 500 mit einer grünen Grenzlinie eingetragen. Soweit die grüne Grenzlinie an Flurstücksgrenzen entlang führt, bildet die Flurstücksgrenze die Grenze des Ausgliederungsgebietes. Ansonsten bildet die äußere Grenze der grünen Linie die Grenze des Ausgliederungsgebietes. Die Flurkarte ist Bestandteil der Verordnung.
Die ausgegliederte Fläche ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 26. Februar 2003 im ungefähren Maßstab 1 : 2 730 mit einer grünen…
Die ausgegliederte Fläche ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 8. Oktober 2004 im ungefähren Maßstab 1:2 000 mit einer grünen Grenzlinie…
Die ausgegliederte Fläche ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 14. Dezember 1998 im Maßstab 1:2730 grün eingetragen. Die Flurkarte ist…
Die ausgegliederte Fläche ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 27. Oktober 2003 im ungefähren Maßstab 1 : 2 000 mit einer grünen…
Die ausgegliederte Fläche ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 27. November 2006 im Maßstab 1 : 2 500 mit einer grünen Grenzlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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