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Fläche 1: Eine Fläche zwischen Weißtaubner Weg und Eisenbahngelände auf dem Gebiet der Gemarkungen Lauterbach und Marienberg wird aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt (umzoniert). Diese Fläche umfasst in der Gemarkung Lauterbach folgende Flurstücke: 1124/2, 1126, 1130/1, 1130/2, 1130/3, 1131/1, 1131/3, 1146/2, 1147/3, 1147/5, 1147/7, 1147/8, 1147/9, 1147/10, 1147/11, 1154, 1154a, 1155/3, 1155/4, 1155/5, 1155/10, 1155/11, 1155/12, 1155/13, 1155/14, 1155/15, 1155/16, 1155/17, 1155/18, 1156/2, 1169/3, 1169/5, 1169/6, 1170/2, 1171/1, 1172, 1178, 1179a, 1181b, 1181c, 1181/2, 1181/5, 1181/6, 1181/7, 1181/9, 1181/10, 1233, 1233a, 1234/2, 1234/3, 1234/4, 1234/5, 1234/6, 1234/7, 1234/8, 1234/9, 1234/10, 1242/3, 1254/1. Diese Fläche umfasst in der Gemarkung Marienberg folgende Flurstücke: 1290/2 (teilweise), 1292, 1293/3. Die Größe der umzonierten Fläche beträgt zirka 7,2 Hektar.
Fläche 2: Das Gewerbegebiet „Süd“ und ein westlich daran angrenzendes Gehöft auf dem Gebiet der Gemarkung Marienberg werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt. Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 972 (teilweise), 973, 975a, 977/1 (teilweise), 979/1 (teilweise), 983/1, 984/4 (teilweise), 990/1 (teilweise), 991, 1065/2 (teilweise). Die Größe der umzonierten Fläche beträgt zirka 6,4 Hektar.
Fläche 3: Wesentliche Teile des Naherholungsgebiets „Am Rätzteich“ auf dem Gebiet der Gemarkung Marienberg werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt. Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 1779/1, 1779/2, 1780, 1781, 1793 (teilweise), 1797 (teilweise), 1893 (teilweise), 1977/1, 1977/2, 1977/3, 1977/4, 1977/5, 1979/2, 1979/3. Die Größe der umzonierten Fläche beträgt zirka 7,2 Hektar.
Fläche 4: Eine Fläche zwischen dem sogenannten Reiter an der Bundesstraße 174 und der Alten Görkauer Straße/Püschelweg auf dem Gebiet der Gemarkung Marienberg wird aus der Entwicklungszone in die Schutzzone II überführt. Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 1011/1, 1013, 1015/1 (teilweise), 1017/4, 1017/7 (teilweise), 1041 (teilweise), 1043, 1044, 1045, 1047, 1048, 1049 (teilweise), 1050 (teilweise), 1090 (teilweise), 1091. Die Größe der umzonierten Fläche beträgt zirka 28,1 Hektar.
Die im Bereich der Flächen nach den Absätzen 1 bis 4 geänderten Naturparkgrenzen sind in den Flurkarten 1 bis 4 des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 11. Dezember 2003 in den Maßstäben 1 : 2 000 beziehungsweise 1 : 5 000 mit einer violett gefärbten Linie eingetragen. Die Nummer der Flurkarte entspricht der Nummer der jeweiligen Fläche.
Die ungefähre Lage der Umzonierungsflächen ist in einer topografischen Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 11. Dezember 2003 im Maßstab 1 : 25 000 mit einem Kreissymbol lokalisiert.
Die vier Flurkarten und die Übersichtskarte sind Bestandteil dieser Verordnung.
Fläche südlich der Auersbergstraße am Ortsausgang. Diese auf der Flurkarte mit der Nummer 4 gekennzeichnete Fläche umfasst folgende Flurstücke: 1234/7, 1234/8…
Diese auf der Flurkarte mit Nummer 10 gekennzeichnete Fläche umfasst folgende Flurstücke: 657/4, 657/5, 657/8, 657/9, 657/16, 657/18, 657/19, 657/21, 657/22,…
Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt: 1.1 Fläche südöstlich der Bergstraße vom Abzweig Steinbruchweg…
Die ungefähre Lage der Umzonierungsflächen ist in einer topografischen Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 10. Oktober 2003 im Maßstab 1 : 25…
Eine Fläche der Gemarkung Mauersberg unmittelbar angrenzend an die Gemarkung Niederschmiedeberg nördlich des als „Siedlung“ bezeichneten Ortsteils von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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