§ 1 SN-5026Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Naherholungsgebiet Hoyerswerda“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Naherholungsgebiet Hoyerswerda“,…
§ 1 SN-9284Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Dresdner Elbtalhänge“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden sowie der Stadt Pirna im Landkreis Sächsische Schweiz werden als…
§ 1 SN-15231Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Elbtalhänge zwischen Rottewitz und Zadel“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Meißen und der Gemeinde Diera-Zehren im Landkreis Meißen werden als Naturschutzgebiet…
§ 1 SN-15238Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Röderauwald Zabeltitz“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinden Wildenhain, Zabeltitz und Röderaue im Landkreis Riesa-Großenhain werden als Naturschutzgebiet…
§ 1 SN-4954Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Naherholungsgebiet Hoyerswerda“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkung Zeißig Flur 9 sowie Gemarkung Kühnicht Flur 2 werden aus dem…