§ 1 SN-9284Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Dresdner Elbtalhänge“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden sowie der Stadt Pirna im Landkreis Sächsische Schweiz werden als…
§ 1 SN-15231Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Elbtalhänge zwischen Rottewitz und Zadel“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Meißen und der Gemeinde Diera-Zehren im Landkreis Meißen werden als Naturschutzgebiet…
§ 1 SN-15223Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Vereinigte Mulde Eilenburg – Bad Düben“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Städte Bad Düben und Eilenburg sowie der Gemeinden Doberschütz, Laußig und Zschepplin im Landkreis…
§ 1 SN-9940Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Heide“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden sowie auf dem Gebiet der Stadt Radeberg im Landkreis Kamenz, der Stadt…
§ 2 Abs. 2 SN-9940Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Heide“
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst im Wesentlichen den zusammenhängenden Waldbestand einschließlich seiner Lichtungen, Wiesenflächen und Gewässer in der…