§ 6 Abs. 2 SN-5008Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Spannteich Knappenrode“
Die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen können in einem Pflege- und Entwicklungsplan festgelegt werden. Auf § 15 Abs. 5, §§ 38 und 39…
§ 6 Abs. 2 SN-15225Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Kutschgeteich Moritzburg“
Die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen können in einem Pflege- und Entwicklungsplan festgelegt werden. Auf die § 15 Abs. 5, §§ 38 und 39…
§ 6 Abs. 2 SN-5020Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Elbinseln Pillnitz und Gauernitz“
Die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden in einem Pflege- und Entwicklungsplan festgelegt. Auf die § 15 Abs. 5, §§ 38 und 39 -->SächsNatSchG…
§ 6 Abs. 2 SN-15152Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Ziegenbuschhänge bei Oberau“
Die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen können in einem Pflege- und Entwicklungsplan festgelegt werden. Auf die §§ 15 Abs. 5, 38 und 39…
§ 6 Abs. 3 SN-15231Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Elbtalhänge zwischen Rottewitz und Zadel“
Die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen können in einem Pflege- und Entwicklungsplan festgelegt werden. Auf den § 15 Abs. 5, die §§ 38 und 39…