§ 3 SN-5018Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 1. Februar 2006 Regierungspräsidium Dresden Dr. Hasenpflug Regierungspräsident
§ 3 SN-5017Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 2. Dezember 2005 Regierungspräsidium Dresden Dr. Hasenpflug Regierungspräsident
§ 3 SN-9266Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 19. Februar 2007 Regierungspräsidium Dresden Dr. Hasenpflug Regierungspräsident
§ 3 SN-10366Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden über die Bestimmung von Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 15. Juli 2008 Regierungspräsidium Dresden Dr. Hasenpflug Regierungspräsident
§ 3 SN-4926Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 30. August 1999 Regierungspräsidium Dresden Dr. Weidelener Regierungspräsident