Art. 1 Abs. 1 SN-1829Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes und des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland
Das Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen (Sächsisches Privatrundfunkgesetz – SächsPRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Januar…
Art. 6 Nr. 7 SN-1318Dritter Rundfunkänderungsstaatsvertrag
§ 32 wird wie folgt gefaßt: „§ 32 Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Körperschaft ist unzulässig.“
Art. 3 Abs. 5 Satz 3 Nr. 17 Buchst. a SN-1255Gesetz zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
Die Überschrift und die Absätze 1 bis 3 werden wie folgt gefasst:
Art. 1 Abs. 7 Nr. 8 SN-1022Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen
Feststellung des Haushaltsplans und des Finanzplans sowie des Jahresabschlusses der Landesanstalt,