Art. 1 MeßAkkrStAbk SLAbkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Vom 16. Dezember 1993
Der Freistaat Bayern errichtet die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) unter dieser Bezeichnung als Organisationseinheit des für den…
§ 1 Abs. 1 SN-21346Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Das Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik vom 16. Dezember 1993, das zuletzt durch Abkommen vom 20. Juli 2015 geändert worden ist,…
§ 1 SN-12437Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
„Die ZLS vollzieht die Aufgaben der Länder im Bereich der Befugniserteilung, Anerkennung, Notifizierung und Benennung, soweit dafür nicht eine andere Behörde…
§ 1 Abs. 1 SN-5398Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Das Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des…