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Dieses Abkommen tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte der von den vertragschließenden Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz hinterlegt wird. Berlin, den 20. Dezember 2001 Für das Land Baden-Württemberg Erwin Teufel Für den Freistaat Bayern Dr. Edmund Stoiber Für das Land Berlin Klaus Wowereit Für das Land Brandenburg Dr. Manfred Stolpe Für die Freie Hansestadt Bremen Dr. Henning Scherf Für die Freie und Hansestadt Hamburg Ole von Beust Für das Land Hessen Roland Koch Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Dr. Harald Ringstorff Für das Land Niedersachsen Sigmar Gabriel Für das Land Nordrhein-Westfalen Wolfgang Clement Für das Land Rheinland-Pfalz Kurt Beck Für das Saarland Peter Müller Für den Freistaat Sachsen Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Für das Land Sachsen-Anhalt Dr. Reinhard Höppner Für das Land Schleswig-Holstein Heide Simonis Für den Freistaat Thüringen Dr. Bernhard Vogel
Dieses Abkommen tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe am ersten Tage des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte der von…
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte Mitteilung der vertragschließenden Länder, dass die…
Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des Kalendermonats in Kraft, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde bei der…
Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt am ersten Tag des Kalendermonats in Kraft, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die letzte…
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte Mitteilung der vertragschließenden Länder, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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