Art. 7 SN-5413Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten DeutschlandÜbergangsbestimmung, Kündigung, InkrafttretenZitatstelleDie Ausübung des Rechts auf unentgeltliche Kurzberichterstattung nach Art. 1 § 4 und nach Art. 3 § 7 ist ausgeschlossen bei Veranstaltungen, die vor dem 1. Januar 1990 Gegenstand vertraglicher…Übergangsbestimmung, Kündigung, Inkrafttreten