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§ 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen (Sächsisches Berufsakademiegesetz – SächsBAG) vom 11. Juli 1999 (SächsGVBl. S. 276), geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2003 (SächsGVBl. S. 1), wird wie folgt geändert:
In Nummer 5 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
In Nummer 6 wird der Punkt durch das Wort „und“ ersetzt.
Es wird folgende Nummer 7 angefügt:
„7. die Staatliche Studienakademie Plauen.“
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